BARRIEREFREIHEIT

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Komm.ONE AöR ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.komm.one.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Formulare und Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

Videos haben teilweise keine Untertitel.

Nur teilweise Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache.

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.komm.one können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

Meldung von Webbarrieren
Sollten Sie bei der Bedienung der Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an barrierefreiheit@komm.one.
 

Schlich­tungs­stel­le nach § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG
Wenn Sie sich aufgrund Ihrer Behinderung durch unsere Website in Ihrem Recht auf Barrierefreiheit verletzt oder an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehindert sehen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Beauftragte der Landesregierung zu wenden.